Tauchgepäck
Wenn Sie Sportgepäck mitnehmen wollen, so müssen Sie diese rechtzeitig, mind. 14 Tage im Voraus, bei Ihrem Reisebüro oder per Internet bei der jeweiligen Fluggesellschaft melden. Das Sportgepäck muss transportgerecht verpackt sein und von Ihnen zum Flughafen transportiert werden. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, Sportgepäck auf Inhalt zu überprüfen und bei nicht sachgerechter Nutzung die anwendbaren Übergepäcksraten zu berechnen.
Bitte erkundigen Sie sich für genauere Infos zu Ihrem Flug bei uns. Tauchlampen müssen zwingend im Handgepäck befördert werden. Der Stromkreis muss komplett getrennt sein (Batterie entfernt oder Wärme erzeugende Komponente getrennt). Jede ausgebaute Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert werden. Während der ganzen Flugreise darf der Stromkreis nicht wieder hergestellt werden.
Zusätzlich muss am Sicherheitscheck am Flughafen Zürich folgendes Formular abgegeben werden: Zum Formular

